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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Motorradtransport und zusätzl. Reiseleistungen

 

 

Zif. 1: Anmeldung / Vertragsabschluß

 

Mit Anmeldung bieten Sie der Westerfeld Transporte & Reisen GmbH den Abschluss eines Transportauftrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen per Brief, Fax oder E-Mail. Die Annahme des Transportauftrages kommt in Form unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Mündliche Zusatzvereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.

 

 

Zif. 2: Zahlungsbedingungen

 

Nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 14 Tagen fällig. Der Restbetrag muss bis 4 Wochen vor Transportbeginn bei uns eingegangen sein.

 

 

Zif. 3: Transportbedingungen

 

Unser Stockmaß für die Transporte ist (cm) L 235, B 95, H 140. Für größere Motorräder, die eins unserer Stockmaße überschreiten, berechnen wir einen Aufschlag.

 

Der Tank darf für den Transport nicht mehr als ¼ gefüllt sein. Der Halter haftet für entstandene Schäden durch ausgetretenes Öl oder Benzin.

Des weiteren müssen Frontscheiben auf die niedrigste Stufe eingestellt sein, bzw. Zubehörscheiben/nicht Originalteile demontiert werden. Seitenkoffer und Topcase müssen ggf. auch abgenommen werden. Diese werden von uns gesondert verpackt.

 

Die Motorräder sind während der Lagerung vor und nach dem gebuchten Transport in unserer eigenen Lagerhalle mitversichert. Die Termine zum Abgeben vor dem Transport, sowie dem Abholen nach dem Transport erfolgen nach Absprache, welcher i.d.R. auf den nächstliegenden Samstag fällt.

 

Wir behalten uns vor eine Lagermiete von € 5,-/Tag/Motorrad zu erheben (insb. nach dem Transport), sollte das Motorrad nicht am vereinbarten Termin ohne Absprache abgeholt werden.

 

Eventuelle Transportschäden müssen direkt bei Übernahme am Urlaubsort bei unserem Fahrer gelmeldet werden. Spätere Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden.

 

 

Zif. 4 Gepäckmitnahme

 

Ausschließlich Motorradbekleidung kann in 1 Tasche/Rolle, die auf dem Motorrad befestigt ist, kostenlos beim Transport mitgegeben werden.

Jedes weiteres Gepäck, wie z.B. Seitenkoffer, Topcase, zusätzl. Reisetasche oder Koffer etc. werden mit € 20,00/Stück berechnet.

 

 

Zif. 5: Haftung

 

Soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt, gilt folgendes: Nach den gesetzlichen Regelungen haftet die Westerfeld Transporte GmbH für Beschädigungen und Verluste an dem beförderten

 

Frachtgut bis zu einer Höhe von 8,33 SZR/kg der Sendung, was zurzeit in etwa 10,00€. Entspricht.

 

Für Kunden, die keine Verbraucher i.S. des § 13 BGB sind, gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) in der jeweiligen neuesten Fassung, die im vollständigen Wortlaut durch Anklicken des entsprechenden Button auf unserer Homepage eingesehen werden können.

 

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordentliche Erbringung der vereinbarten Leistungen. Die Westerfeld Transporte & Reisen  GmbH haftet nicht für Leistungen, die mit einem besonderen Risiko verbunden sind und auf eigene Gefahr erfolgen. Wir schließen jede Haftung für Minderleistungen oder Schäden aus, die durch andere Dienstleistungsunternehmen verursacht werden. Lack- und Kratzschäden sind grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen.

 

 

Zif. 6: Versicherung

 

Die Westerfeld Transporte & Reisen GmbH hat eine Transportversicherung abgeschlossen, die im Transportpreis enthalten ist und die gesetzliche Haftung nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches bzw. der ADSp (s. Zif. 4.1 – 4.3 der AGB) abdeckt.

 

Eine Zusatzversicherung, die eine Beschädigung oder den Verlust des Bikes in voller Höhe absichert, kann über die Westerfeld Transporte GmbH abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherung (KRAVAG) deckt Totalverlust, Totalschaden und Abbrennen des Bikes bis zum Widerbeschaffungswert ab. Der konkrete Umfang des Versicherungsschutzes wird auf Anfrage mitgeteilt.

 

 

Zif. 7: Rücktritt / Umbuchung

 

Ein Rücktritt vom Transportvertrag oder eine Umbuchung ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die schriftliche Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Transportbeginn, berechnen wir 25% des Transportpreises.

Bei einem Rücktritt von weniger als 8 Wochen sind 80% des Transportpreises zu entrichten.

Wurden im Zuge eines Transportauftrages auch zusätzliche Buchungen für z.B. Flüge und/oder Hotelzimmer/Appartements etc. in Auftrag gegeben, so können Kosten für bereits gebuchte Flüge nicht zurück erstattet werden. Die Kosten für gebuchte Hotelzimmer, Appartements und alle anderen Übernachtungsmöglichkeiten und/oder andere Zusatzleistungen können nur soweit erstattet werden,

wie der jeweilige Anbieter etc. dies aus Kulanz erstattet.

 

Wird eine gebuchte Reise durch eine andere Person ersetzt, werden evtl. anfallende Gebühren für die

Namensumbuchungen auf die andere Person von dem Auftraggeber selbst getragen.

Zif. 8: Fotos/Videos

 

Zu eigenen Werbezwecken werden auf den Touren und Reisen Fotos und Videos gemacht, um diese dann auf unserer Homepage und/oder in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter, etc.) zu veröffentlichen. Auf den Fotos und Videos können Personen und Fahrzeuge zu erkennen sein – Nummernschilder werden wir weitestgehend unkenntlich machen.  Mit akzeptieren der AGB´s erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden.

Wer dies NICHT möchte, muss uns vor Antritt der Reise darüber in Kenntnis setzen.

 

 

Auf das Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtstand Bad Oeynhausen.

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